Träger – Netzwerk e.V.

Longericher Straße 136
50739 Köln
Telefon: (0221) 888 996-0
Fax: (0221) 888996-99
E-Mail: info@netzwerk.koeln
Homepage: netzwerk.koeln
Koordinatorin: Frau Katharina Müller

Weitere Einrichtungen des Trägers:

  • 5 Kindertagesstätten
  • 25 offene Ganztagsschulen (Gemeinschaftsgrundschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen)
  • Jugendwerkstatt/ Jugendberufshilfen
  • Stationäre Jugendhilfe
  • Kita- und Schulverpflegung
  • Natur und Kultur

Finanzierung

Die OGS Schmittgasse finanziert sich aus Mitteln der Stadt Köln, des Landes Nordrhein-Westfalen und aus Elternbeiträgen.

Die Höhe der Elternbeiträge ist nach dem Jahreseinkommen der Eltern gestaffelt und können auf der Homepage der Stadt-Köln eingesehen werden.

Mittagessen

Die Teilnahme an der OGS schließt verbindlich ein tägliches warmes Mittagessen sowie Getränke und gesunde Zwischenmahlzeiten (Obst, Gemüse etc.) ein.

Die Kosten für die Verpflegung richten sich nach den tatsächlich entstandenen Aufwendungen und werden gleichmäßig auf alle OGS-Kinder umgelegt. Die Verpflegungskosten werden vom Träger pauschal im Lastschriftverfahren monatlich im Voraus eingezogen.

Betreuungsvertrag

Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Offenen Ganztagsschule der GGS Schmittgasse anmelden, schließen mit dem Träger Netzwerk e.V. einen von der Stadt Köln vorgegebenen Betreuungsvertrag ab.

Dieser regelt die Dauer und den Umfang der Betreuung und beinhaltet die Elternbeitrags- und Kündigungsformalitäten. Der Betreuungsvertrag wird für den Zeitraum von einem Schuljahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine kürzere Vertragslaufzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn das Kind im Laufe des Schuljahres an der Schule abgemeldet wird.

Nach dem Vertragsabschluss ist der regelmäßige Besuch der Offenen Ganztagsschule täglich bis mindestens 15:00 Uhr verpflichtend. Kündigungsgründe des Betreuungsvertrages sind festgeschrieben. Eine Kündigung kann der Träger aussprechen oder auch aus ärztlicher Sicht erfolgen.

Die Teilnahme am Ferienprogramm erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten.